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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17   

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https://dejure.org/2017,24536
OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17 (https://dejure.org/2017,24536)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.07.2017 - 1 B 11015/17 (https://dejure.org/2017,24536)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - 1 B 11015/17 (https://dejure.org/2017,24536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3a S 4 UVPG, § 3c S 6 UVPG
    Gerichtliche Kontrolle einer Umweltverträglichkeitsprüfung; (keine) Drittwirkung der Ziele der Raumplanung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Anforderungen an UVP-Vorprüfung; Windfarm und Vorhabenbegriff i. S. d. BImSchG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Windenergieanlagen bei Metzenhausen dürfen errichtet werden - Oberverwaltungsgericht hebt vorläufigen Baustopp auf

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17
    Andererseits darf sich die Vorprüfung aber auch nicht in einer oberflächlichen Abschätzung spekulativen Charakters erschöpfen, sondern muss auf der Grundlage von geeigneten und ausreichenden Informationen erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31/10 -, BVerwGE 141, 282f.).

    Bei der Frage, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden, kommt der Behörde ebenso ein Einschätzungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208) wie bei der prognostischen Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen des Vorhabens (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31/10 -, BVerwGE 141, 282f).

  • EuGH, 10.06.2004 - C-87/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17
    Sinn und Zweck der Regelung bestehen allerdings ausweislich der Gesetzesbegründung (BR-Drs. 551/06 S. 44) darin, den vom Europäischen Gerichtshof gestellten Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Entscheidung, dass ein Projekt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen zu werden braucht (EuGH, Urteil vom 10. Juni 2004 - Rs. C-87/02 - Slg. 2004 I-05975 Rn. 49), Rechnung zu tragen.

    Danach sind die für die getroffene Entscheidung maßgeblichen Kriterien in groben Zügen und die zugrundeliegenden Erkenntnismittel auf eine Weise dokumentiert, die ermöglicht zu kontrollieren, ob eine angemessene, gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen entsprechende Vorprüfung erfolgt ist (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 10. Juni 2004 - Rs. C-87/02- Slg. 2004 I-05975).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17
    Die Zumutbarkeitsschwelle ist erst überschritten, wenn die Anlagen so nahe stehen, dass sie aufgrund ihrer Höhe und der großen Fläche, die die Rotoren überstreichen, auf die Wohngebäude erdrückend wirken (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. März 2011 - 8 A 11215 /10.OVG -, NVwZ-RR 2011, 438 und OVG NRW, Urteil vom 9. August 2006 - 8 A 3726/05 - DVBl. 2006, 1532f, beide auch in juris).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17
    Dies führt notwendig dazu, dass es dort, wo im Flächennutzungsplan entsprechende Flächen ausgewiesen sind, zu einer Konzentration von Windenergieanlagen kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2003 - 4 C 4/02 -BVerwGE 118, 33).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - 8 A 11215/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17
    Die Zumutbarkeitsschwelle ist erst überschritten, wenn die Anlagen so nahe stehen, dass sie aufgrund ihrer Höhe und der großen Fläche, die die Rotoren überstreichen, auf die Wohngebäude erdrückend wirken (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. März 2011 - 8 A 11215 /10.OVG -, NVwZ-RR 2011, 438 und OVG NRW, Urteil vom 9. August 2006 - 8 A 3726/05 - DVBl. 2006, 1532f, beide auch in juris).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17
    Da es aber im Gesetz an einer Regelung für den Fall eines nachträglichen Hinzutretens eines Vorhabens, das keine Änderung oder Erweiterung eines Bestandsvorhabens darstellt, fehlt und es sich insoweit um eine planwidrige Regelungslücke handelt, ist § 3b Abs. 2 und 3 UVPG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 14/14 - , BVerwGE 152, 219f), der der Senat folgt, analog anzuwenden.
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 16.04

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Flughafenänderung; Plangenehmigung; fiktive

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17
    Bei der Frage, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden, kommt der Behörde ebenso ein Einschätzungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208) wie bei der prognostischen Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen des Vorhabens (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31/10 -, BVerwGE 141, 282f).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17
    Dem wird entsprochen, wenn die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über nachteilige Umweltauswirkungen zumindest grob skizziert im angegriffenen Bescheid oder in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt sind (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 - juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Vollüberprüfungsanspruch;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17
    § 4a Abs. 3 UmwRG modifiziert diesen Prüfungsmaßstab nur bezogen auf die gebotene Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs, an dem Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung ändert sich hingegen nichts (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 7 VR 6.14 -, juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2017 - 8 A 2915/15

    Rechtmäßige immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 1 B 11015/17
    Beträgt der Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windkraftanlage das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der Anlage, bedarf es regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 30. März 2017 - 8 A 2915/15 - juris).
  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3387

    Genehmigung für eine Windfarm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 20 D 7/09

    Klage von Anwohnern gegen Vorfelderweiterung am Flughafen Köln/Bonn teilweise

  • OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10

    BUND stoppt die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg

  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 22 ZB 13.2381

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2021 - 1 A 10858/20

    Klage gegen Windenergieanlagen bei Metzenhausen erfolglos: Anwohner kann sich

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands ergeben sich aus den zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätzen der Beteiligten, den Gerichtsakten des Verfahrens 1 B 11015/17.OVG - erstinstanzlich: 4 L 86/17.KO - (2 Bände), den vorgelegten Verwaltungsakten der Beklagten (7 Ordner und 17 Hefter) sowie den Planunterlagen zum Bebauungsplan "A" der Ortsgemeinde M... vom 3. Oktober 1985.

    Hierzu hat der Senat bereits mit Beschluss vom 6. Juli 2017 - 1 B 11015/17.OVG - folgendes ausgeführt:.

    aa) Hierzu hat der Senat bereits mit Beschluss vom 6. Juli 2017 - 1 B 11015/17.OVG - festgestellt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2018 - 10 S 2378/17

    Relevanz artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der standortbezogenen

    Ist der Abstand geringer als das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage, so ist dagegen regelmäßig eine optisch bedrängende Wirkung der Anlage anzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016 a. a. O. Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20.02.2018 - 8 B 840/17 - juris Rn. 79 ff. und vom 21.11.2017 - 8 B 935/17 - juris Rn. 49 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.07.2017 - 1 B 11015/17 - NuR 2017, 767, 769).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

    Das Oberverwaltungsgericht hat auch dieses Vorbringen im Tatbestand des angegriffenen Urteils zusammengefasst wiedergegeben (UA S. 6 f.), sich mit einem Teil der Einwände des Klägers in den Entscheidungsgründen auseinandergesetzt (UA S. 14 ff.) und dabei insbesondere auf die Ausführungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Ehefrau des Klägers gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 27. Dezember 2016 (OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Juli 2017 - 1 B 11015/17.OVG) verwiesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 8 A 11958/17

    Nachträgliche Kumulation von Windenergieanlagen; standortbezogenen Vorprüfung des

    Das Verwaltungsgericht hat hierzu auf eine in der obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Faustformel abgestellt, wonach eine Überschneidung oder zumindest Berührung der Einwirkungsbereiche von bestehenden und neu hinzutretenden Windenergieanlagen in der Regel dann zu verneinen ist, wenn zwischen diesen Anlagen eine Entfernung von mehr dem Zehnfachen des Rotordurchmessers gelegen ist (vgl. dazu z.B. BayVGH, Urteil vom 12. Januar 2007 - 1 B 05.3387 -, NVwZ 2007, 1213 und juris, Rn. 23, m.w.N.; OVG RP, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 1 B 11450/16.OVG -, nicht veröffentlicht, und Beschluss vom 6. Juli 2017 - 1 B 11015/17.OVG -, NuR 2017, 767 und juris, Rn. 9; einschränkend OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 B 12114/04.OVG -, NVwZ 2005, 663 und juris, Rn. 14 f.).
  • VG Koblenz, 03.07.2020 - 4 K 907/17

    Klage eines Einwohners gegen Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in

    Denn diesem Ziel kommt eine drittschützende Funktion zu (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. August 2018 - 4 L 543/18.KO -, S. 9 f. des Entscheidungsabdrucks sowie Urteil vom 18. April 2019 - 4 K 411/18.KO -, S. 11 f. des Entscheidungsabdrucks; a.A. OVG RP, Beschlüsse vom 6. Juli 2017 - 1 B 11015/17.OVG -, juris, Rn. 40 f. und vom 28. Juli 2017, a.a.O., offen gelassen in Beschlüssen vom 5. Dezember 2018 - 1 B 11204/18.OVG - und 17. Oktober 2019 - 1 A 10802/19.OVG; VG Neustadt a.d. Weinstraße, 3 L 1545/18.NW, BeckRS 2019, 9333, Rn 153 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2017 - 1 B 11075/17

    Kein Baustopp für Windenergieanlage in Bickenbach

    Die fehlende drittschützende Wirkung von Zielen der Raumordnung zugunsten Privater kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Verfahrenskontrolle nach § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes - UmwRG - um die materielle Vorprüfung des Vorhabens anhand der Ziele der Raumordnung angereichert wird (Fortführung OVG Koblenz vom 6. Juli 2017 - 1 B 11015/17.OVG -).

    Die fehlende drittschützende Wirkung von Zielen der Raumordnung zugunsten Privater kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Verfahrenskontrolle nach § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes - UmwRG - um die materielle Vorprüfung des Vorhabens anhand der Ziele der Raumordnung angereichert wird (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Juli 2017 - 1 B 11015/17.OVG -).

  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

    Bestehende Bewertungsunsicherheiten sprechen im Zweifel für die Notwendigkeit, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13, Rn. 18, juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 1 B 11015/17, Rn. 13, juris; VGH Kassel, Urteil vom 1. Juni 2004 - 2 A 3239/03 , Rn. 87 , juris; VG Kassel, Beschluss vom 4. April 2016 - 1 L 2532/15.KS , Rn. 77 , juris; Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 3a UVPG, 38. EL 2002, Rn. 12).
  • VG Koblenz, 20.08.2020 - 4 L 555/20

    Betrieb zweier Windenergieanlagen in Wiebelsheim (Rhein-Hunsrück-Kreis) vorerst

    vorgetragen (vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 6. Juli 2017 - 1 B 11015/17.OVG -, Seite 15), noch ergibt sie sich aus dem Schallgutachten des Schalltechnischen Büros B*** vom 23. Februar 2016 und dem Nachtrag zu diesem Gutachten vom 1. Juni 2016.
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